1. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Material und die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem Unternehmen Chauffage Sanitaire Barthel S.A., im Folgenden das Unternehmen, und dem Kunden, im Folgenden der Kunde, geschlossen werden, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, es sei denn, es liegt eine schriftliche und unterzeichnete Genehmigung des Unternehmens vor.
    Diese Bedingungen gelten als vom Kunden vorbehaltlos angenommen. Jede Abweichung von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss Gegenstand einer schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung zwischen den Parteien sein.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Verkauf von Materialien und alle damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle notwendigen gesetzlichen Genehmigungen einzuholen. Das Unternehmen geht davon aus, dass dem Kunden zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten alle erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden.
    Der Kunde muss die Einrichtung der Stromanschlüsse, den Betrieb der Beleuchtung und die Wasserversorgung auf der Baustelle gewährleisten. Bei Nichterfüllung dieser Vorbedingungen ist das Unternehmen berechtigt, den Beginn der Arbeiten zu verweigern, mit der Folge einer möglichen Verschiebung der Termine für die Fertigstellung der Arbeiten.
    Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen einen Lagerbereich zur Verfügung zu stellen.

2. Vertrags­ schluss

  1. Die vom Unternehmen abgegebenen Angebote sind für das Unternehmen erst nach Unterzeichnung des Angebotes, also ab Annahme durch den Kunden, bindend. Durch die Annahme des Angebots erteilt der Kunde einen endgültigen und unwiderruflichen Auftrag, unbeschadet der Anwendung von Punkt 3.7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme des Kunden kann sich auch aus dem Beginn der Ausführung der Arbeiten ergeben, wenn der Kunde davon Kenntnis hat und nicht dagegen widersprochen hat.

  2. Das Preisangebot ist als Kostenvoranschlag zu verstehen und stellt einen geschätzten Preis dar. Der endgültige Preis wird erst nach Abschluss der Arbeiten auf der Grundlage eines genauen Aufmaßes in Abhängigkeit von den verwendeten Mengen und Materialien festgelegt.
    Abweichend vom vorstehenden Absatz stellt im Falle von Pauschaldienstleistungen das Preisangebot den endgültigen Preis dar.
    Die Preise in den Preisangeboten werden in EURO angegeben und vor Steuern errechnet und können entsprechend dem jeweils gültigen Lebenshaltungskostenindex angepasst werden. Bei Erhöhung des Index zwischen Bestellung und Zahlung können die Preise an den neuen Index angepasst werden. Im Falle einer starken Änderung der Marktpreise (über 5%) wird der Betrag des Kostenvoranschlags an die Preisänderung angepasst.
    Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise als Nettopreise, Lieferung frei Baustelle, einschließlich Abladen und Montage.

  3. Im Falle einer starken Änderung der Marktpreise (über 5%) wird der Kunde informiert und ihm steht der Rücktritt vom Kaufvertrag zu.

  4. Die Festlegung der Preisangebote beruht auf den folgenden Annahmen:
    • Die Arbeiten müssen ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Das Unternehmen haftet nicht für Unterbrechungen der Arbeit, die es nicht zu vertreten hat;
    • Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Sicherheits-, Gesundheits- und Hygienevorschriften gewährleistet und eingehalten werden;

  5. Sofern nicht anders vereinbart, bleiben alle vom Unternehmen erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Dokumente Eigentum des Unternehmens und unterliegen dem Urheberrecht, auch wenn das Unternehmen sie an den Kunden abtritt. Ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung dürfen die Abbildungen, Zeichnungen und Berechnungen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Zahlung

  1. Die Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab ihrem Ausstellungsdatum zu bezahlen, ohne Skonto oder andere Rabatte.

  2. Wenn abweichend von Absatz 3.1 die Zahlung in Raten ausdrücklich gewährt wurde, führt jeder auch nur teilweise Verzug bei der Zahlung einer oder mehrerer Raten von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur sofortigen Fälligkeit des fälligen Restbetrags.

  3. Wenn abweichend von Absatz 3.1 Rabatte und Skonti gewährt wurden, gelten diese nur, wenn die Rechnung innerhalb der vorgesehenen Frist vollständig beglichen wird. Andernfalls werden die Skonti und Rabatte nicht mehr gewährt und es muss der volle Rechnungsbetrag beglichen werden.

  4. Rechnungen, die bei Fälligkeit nicht vollständig beglichen sind, werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitsdatum mit dem in Artikel 3 (2) des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen vorgesehenen Zinssatz zuzüglich 8 % verzinst, unbeschadet jeglicher weiterer Schadensersatzleistungen.

  5. Wenn der Kunde kein Kaufmann ist, werden gemäß Artikel 12 und 14 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes auf die vom Kunden geschuldeten, nicht vollständig beglichenen Rechnungen erhoben.

  6. Gemäß Abschnitt 4 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 wird für jede Mahnung oder Inverzugsetzung eine Gebühr in Höhe von 40 € in Rechnung gestellt. Sollte ein gerichtliches Inkasso notwendig sein, sind mindestens 750.- € Anwaltskosten vom Kunden zu tragen.

  7. Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, vom Kunden die Leistung einer Sicherheit zu verlangen, wie z. B. die Bürgschaft eines Dritten, eine Bankgarantie oder eine beliebige andere Sicherheit.

    Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, die vom Unternehmen verlangte Sicherheit innerhalb der geforderten Frist zu leisten, oder wenn er sich weigert, die Sicherheit zu leisten, ist das Unternehmen berechtigt, die Fristen zu widerrufen und den Vertrag zwischen den Parteien ausschließlich zu Lasten des Kunden zu kündigen. Diese Kündigung erfolgt gemäß Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Zahlung von Anzahlungen

  1. Das Unternehmen stellt dem Kunden gemäß den im Angebot enthaltenen Fälligkeitsterminen Abschlagsrechnungen je nach Fortschritt der Arbeiten aus.
Die Aufträge gehen nur dann in die Fertigung, wenn der Kunde die bei Vertragsabschluss vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Wird diese Anzahlung nicht geleistet, ist das Unternehmen dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet.
Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Ausstellungsdatum zahlbar. Artikel 3 dieser Bedingungen gilt auch für die Abschlagsrechnungen.

  2. Das Unternehmen behält sich unter Berücksichtigung der Marktsituation und der Preissteigerungen am Weltmarkt vor, Material und Güter zur Sicherung von Preis und Verfügbarkeit einzulagern. In diesem Fall kann das Unternehmen bereits bei Einlagerung weitere Anzahlungsrechnungen, abweichend vom definierten Rechnungsplan, an den Kunden stellen.

  3. Im Falle einer Nichtzahlung einer oder mehrerer Anzahlungen bei Fälligkeit hat das Unternehmen das Recht, seine Dienstleistung(en) zugunsten des Kunden ohne vorherige Inverzugsetzung einzustellen.

5. Reklamationen

Jegliche Reklamationen im Zusammenhang mit den Rechnungen sind schriftlich per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als ordnungsgemäß angenommen.

6. Lieferung

  1. Die vom Unternehmen in seinen Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen oder -termine sind lediglich Richtwerte. Sie können in keinem Fall seitens des Unternehmens eine feste Verpflichtung zur Lieferung zu einem festen Termin darstellen, noch rechtfertigen sie die Stornierung des Auftrags durch den Käufer, noch geben sie Anlass zu Schadensersatz oder Verzugsstrafen.

  2. Solange der Kunde eine seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, verlängern sich die Bedingungen und Fristen automatisch.

    Bei Bestellungen mit reiner Bereitstellung, die vom Kunden im Lager des Unternehmens abgeholt werden, erfolgt der Transport auf Risiko ihrer Empfänger. In keinem Fall haftet das Unternehmen für Schäden, Diebstahl oder Verlust während des Transports.

7. Zusätzliche Arbeiten und Aufträge

Jede Anforderung zusätzlicher Arbeiten, wie z. B. anderer als die ursprünglich in der Bestellung vorgesehenen Arbeiten, bei der Bestellung nicht vorgesehener oder nicht vereinbarter oder nicht sichtbarer Arbeiten, der Verwendung nicht vorgesehener Materialien, der Erstellung oder Änderung der Pläne und/oder Zeichnungen oder der Übergabe technischer Dokumente oder Messberichte, muss vom Kunden ausdrücklich schriftlich (Unterzeichnung eines Angebotes, Schreiben, E-Mail) angefordert und vom Unternehmen angenommen werden.

Diese zusätzlichen Arbeiten und Aufträge werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Die für die zusätzlichen Arbeiten und Aufträge benötigten Materialien werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Stundenlohnarbeit sowie zusätzlich beauftragte Arbeiten sofort nach Ausführung, also unabhängig eines für den Hauptauftrag vereinbarten Zahlungsplans, gesondert in Rechnung zu stellen.

8. Eigentums­ vorbehalt

Alle verkauften Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und der Nebenkosten Eigentum des Unternehmens.

9. Konformität gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen und Garantien

  1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gewährt das Unternehmen keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien.

  2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ware, die Gegenstand des Vertrags ist, durch eine gleichwertige Ware zu ersetzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Ware nicht mehr verfügbar ist.

  3. Bei der Lieferung der Ware verpflichtet sich der Kunde, diese zu überprüfen und jede Nichtkonformität oder jeden offensichtlichen oder leicht erkennbaren Mangel unverzüglich anzuzeigen.

    Die Anzeige muss innerhalb der in Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Frist (15 Tage) erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Nichtkonformität oder der Mangel als akzeptiert.

  4. Die Garantie erlischt von Rechts wegen, wenn der Käufer selbst gleich welche Reparaturen oder Veränderungen vornimmt oder durch Dritte, die nicht ausdrücklich vom Unternehmen genehmigt wurden, vornehmen lässt.

  5. Bei Dienstleistungen und Werkverträgen gilt die Gewährleistung des Unternehmens in folgenden Fällen nicht:
    • bei Nichtausführung der Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten;
    • bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen der Einrichtungen;
    • bei Nichtfunktionieren der Einrichtung aufgrund des Eingriffs eines Dritten;
    • bei Frost- oder Brandschäden oder anderen Fällen höherer Gewalt.]

10. Subunternehmer

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, für die Ausführung der Arbeiten Subunternehmer seiner Wahl einzusetzen, womit der Kunde einverstanden ist.

11. Haftung

  1. Das Unternehmen haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen (z. B. entgangener Gewinn, Ertragseinbußen usw.).

  2. Das Unternehmen haftet nicht für höhere Gewalt und Ereignisse, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfall des Subunternehmers oder des Lieferanten, Änderung des Basisvertrags, Naturgewalten, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Pandemien usw.).

  3. Das Unternehmen haftet nicht für Fehler, die auf ungenaue, unpräzise, unvollständige oder nicht konforme Daten zurückzuführen sind, die vom Kunden oder seinem Vertreter bereitgestellt wurden. Unbeschadet Artikel 8, verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen für alle Schäden, die durch Dritte auf der Baustelle verursacht werden, schadlos zu halten. Falls erforderlich tritt das Unternehmen in die Rechte des Kunden gegenüber dem Verursacher des Schadens ein.

  4. Es ist dem Kunden strengstens untersagt, das Material oder die Einrichtungen, die auf der Baustelle des Kunden deponiert oder montiert werden, zu berühren, zu benutzen oder zu besteigen. Für jede Beschädigung von Material oder Einrichtungen des Unternehmens oder für jeden Unfall aufgrund einer verbotenen Nutzung derselben haftet ausschließlich der Kunde.

  5. Bei Unternehmen, deren Dienstleistung sich auf die Vermietung oder den Auf- und Abbau des Materials beschränkt, beschränkt sich die Haftung auf die korrekte Durchführung des Auf- und Abbaus gemäß den technischen Normen. Ihre Haftung kann nicht infolge einer nachträglichen Veränderung oder unsachgemäßen Verwendung des Materials durch den Kunden oder Dritte angestrengt werden.

  6. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, so sind alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Wandelung und Minderung sowie Ersatz von unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit von Chauffage Sanitaire Barthel S.A. erbrachten Serviceleistungen / geliefertem Material entstehenden Schäden und (Mangel-) Folgeschäden – unabhängig von deren Rechtsgrund – ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit.

12. Auflösende Klauseln

  1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde gleich welche seiner Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Vertrag wird von Rechts wegen 15 Tage nach dem Datum des Versands einer vorherigen Inverzugsetzung durch das Unternehmen aufgelöst.

  2. Das Unternehmen ist weiterhin berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen, wenn eine der fälligen Zahlungen nicht geleistet wird.

  3. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch das Unternehmen aus einem der in Artikel 12.1 und 12.2 genannten Gründe kann das Unternehmen vom Kunden die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 15 % der Auftragssumme verlangen.

  4. Im Falle der Stornierung eines Auftrags oder der Kündigung des Vertrags durch den Kunden kann das Unternehmen die vollständige Bezahlung der geleisteten Arbeiten und erbrachten Leistungen sowie die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 10% der Auftragssumme verlangen. Das Unternehmen behält die freie Wahl zwischen einer Entschädigung ohne Lieferung oder einer vollständigen Rechnungsstellung gegen eine verpflichtende Annahme der Bestellung.

13. Schutz der personen­ bezogenen Daten

Mit der Auftragserteilung willigt der Kunde ein, dass das Unternehmen Daten über Name, Anschrift, Rechtsform, Vertreter und Kommunikation sowie Kontoverbindungen des Kunden erhebt, speichert und verarbeitet. Diese Daten werden ausschließlich für interne Zwecke der Auftragsbearbeitung des Unternehmen und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung erhoben, gespeichert und verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ohne schriftliche Zustimmung des Kunden nicht. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe der Daten an Wirtschaftsauskunfteien, sofern der Kunde hierfür begründeten Anlass gibt. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn unsere Forderung trotz Mahnung nach Ablauf der in Nr. 3.1 der AGB genannten Nachfrist nicht gezahlt ist und Zahlungsverzug vorliegt. Der Kunde erklärt sich mit dieser Weitergabe seiner Daten einverstanden.

14. Schluss­ bestimmungen

  1. Der Abschluss, die Gültigkeit, die Auslegung und die Erfüllung des Vertrags unterliegen luxemburgischem Recht.

  2. Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen von allen Verfahrens- und Anwaltskosten schadlos zu halten.

  4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  5. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift ausdrücklich, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelesen hat und ihnen zustimmt.

  6. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Unternehmen jederzeit angepasst oder geändert werden.